Wichtiger Hinweis!
Ab sofort werden Medikamentenrezepte für gesetzlich versicherte PatientInnen als e-Rezept ausgestellt. Sie erhalten daher nach der Bestellung kein ausgedrucktes Rezept mehr in der Praxis sondern bekommen die Medikamente allein durch Vorlage der Versichertenkarte in der Apotheke Ihrer Wahl.
Wie bisher ist die online Bestellung von Medikamenten nur für Folgerezepte (von bereits auch bisher verschriebenen Medikamenten) möglich.
Für einen reibungslosen Ablauf ist allerdings die Vorlage der Versichertenkarte am Anfang des Quartals zwingend erforderlich.
Folgende Rezepte können nicht als e-Rezept ausgestellt werden: Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte, Rezepte für Hilfsmittel und Medizinprodukte (Bsp.: Nadeln und Stechhilfen für Diabetiker, Verbandmittel). Diese Rezepte müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden.
Nach Bestellung können die Medikamente am Folgetag in der Apotheke abgeholt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Praxisteam